Filesharing-Börsen und Downloadseiten erfreuen sich nach wie vor größter Beliebheit. Ist der Download von Musik, Videos, etc. illegal?

Allgemein

Hinsichtlich der Legalität des Downloads von urheberrechtlich geschützten Werken herrschen divergierende Meinungen. Dies wird durch die unterschiedlichsten technischen Varianten von Filesharing und Downloadmöglichkeiten verstärkt.

Im Wesentlichen ist sowohl in strafrechtlicher als auch privatrechtlicher Hinsicht zwischen dem reinen Download und dem Upload von geschützten Werken zu unterscheiden.

Legaler Download

Nicht strafbar ist lediglich die unbefugte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, selbst wenn es sich um  rechtswidrige Quelle handelt. Diese unbefugte Vervielfältigung wird durch z.B. den Download auf die eigene Festplatte erfüllt.

Dabei ist zu beachten, dass für die Downloads keine weiteren Kopien erstellt werden dürfen. Die Downloads dürfen ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen.

Illegaler Upload

Der Upload oder die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet verletzt jedenfalls Urheberrechte. Hierbei stellen insbesondere Filesharing-System Probleme dar. Bei einigen Filesharing-Systemen kann der Benutzer, den Upload von Daten unterbinden, und verletzt die Urheberrechte nicht durch unerlaubte Uploads. Bei anderen Filesharing-System werden die Dateien unmittelbar beim Download für Dritte zugänglich gemacht. Dies stellt jedenfalls einen straf- und zivilrechtlich relevanten Tatbestand dar.

Abschließend ist festzuhalten, dass im Rahmen des Urheberstrafrechts ist  Täter nur auf Verlangen des Rechteinhabers verfolgt werden können.