Keyword-Advertising stellt eine gängige Werbeform, bei der Werbeeinschaltungen auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen und Websites abhängig von vordefinierten Keywords angezeigt werden. Für den Erfolg kommt es vor allem auf die Auswahl der Keywords an, da die Werbeeinschaltungen vor allem bei der ausgewählten Zielgruppe erscheinen sollen.

Kreativität

Bei der Auswahl der Keywords ist demensprechenden Kreativität gefragt und es kommt häufig vor, dass gleiche Keywords von konkurrierenden Unternehmen verwendet werden und diese die Keywords für sich beanspruchen. Problematisch wird jedoch erst die Verwendung von Keywords, bei denen es sich um Namen von anderen Unternehmen, Marken oder sonstige geschützte Bezeichnungen handelt.

Verwendung von fremden Marken oder Zeichen

Kriterium für die Verwendung von fremden Marken oder Zeichen ist die „Herkunftsverwirrung“. Ist für den durchschnittlichen Internetnutzer nicht oder nur schwer erkennbar, dass die in der Werbeeinschaltung beworbenen Warten oder Dienstleistungen nicht vom Inhaber der Marke stammt, liegt eine Herkunftsverwirrung und ist nicht zulässig.

Beachten Sie: Der OGH hat abweichend von der obigen Ausführung und der Rechtsprechung des EuGH entschieden, dass eine leichte Erkennbarkeit erforderlich ist.

Wer derartige Werbeeinschaltungen kennt, weiß, dass aufgrund der geringen Anzahl an zur Verfügung stehenden Zeichen eine umfangreiche Erläuterung kaum möglich ist. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Rechtsprechung bis dato sehr kasuistisch war eine genaue Regelung für die Grenzen des Zulässigen noch nicht ausreichend festgelegt wurde.

Erfordernisse

Werden beim Keyword-Advertising fremde Marken als Keywords genutzt, ist es sohin erforderlich, dass diese einen entsprechenden Hinweis enthalten.