Ziel der e – Medikation ist es unter Anderem, Ärzten, Apotheken und auch Krankenanstalten einen Überblick über Arzneimittel zu geben, welche einem Patienten verordnet bzw. abgegeben wurden. Darüberhinaus wird durch eine elektronische Prüfung verhindert, dass es möglicherweise zu Wechselwirkungen oder auch zu Überdosierungen kommt. Das System e – Medikation soll zumindest seitens des Hauptverbandes der Sozialversicherungen nach dem Gesetzesbeschluss mit 31.12.2014 umgesetzt werden, wobei nicht nur der Bund sondern auch die Länder sog. Systempartner sind. Die Speicherung von Medikationsdaten soll erst zu einem späteren Zeitpunkt (frühestens 01.01.2015) schrittweise stattfinden.

Es gibt für den Einzelnen keine Pflicht zur Teilnahme, jedoch ist die Umsetzung dahingehend geplant, dass jeder automatisch teilnimmt, aber die Möglichkeit des Ausstiegs (sog. opt out) besteht. Die Teilnahme am System ist kostenlos. Der Bürger kann seine eigenen Daten einsehen, eine Speicherung auf der E – card erfolgt jedoch nicht. Das System wird auch nicht das Rezept ersetzen.